Sprung zur Navigation Sprung zum Inhalt


Startseite
Widmung
Vision-Statement
Thesenpapier
Assistenzleistungsgesetz
Hintergrund
Unterstützerliste
Aktuelles
Appelle, Petitionen, ...
Jericho-Projekt
Presse
Beispiele
Berichte
Vorträge
Fachforum
Termine
Literatur
Material
Links
Kontakt
Impressum


Schriftsteuerung:
Schrift verkleinern Schriftgröße zurücksetzen Schrift vergrößern
ÖSTERREICHISCHE BÜRGERINITIATIVE
c/o Gerhard Lichtenauer, Ing.   Tel: 0699 12490010   Fax: 07477 490015

Downloads: (PDF) (DOC)

Trilogie der Hilfeverweigerung

Wenn man die Entwicklungen im Pflegebereich seit Einführung des Bundespflegegeldes 1993 und die intensiven Debatten um den Pflegenotstand des letzten Jahres beobachtet, entsteht leider der Eindruck, die Landesregierungen setzen sich unter Zuhilfenahme der Sozialhilfegesetze und in der Verwaltungspraxis zur Lösung des Pflegeproblems über die in den Menschenrechten normierten Gleichbehandlungs- und Freiheitsrechten hinweg.

Aus den Weigerungen auf Bundes- oder Landesebene, mehr Mittel für menschenwürdige Pflege, Betreuung und Assistenz zuhause zur Verfügung zu stellen, ist zu schließen, es herrsche die Meinung vor, es bestünde die Wahlfreiheit, sich über Grundrechte hinwegzusetzen. Anders kann es nicht verstanden werden, dass sich in diesem Bereich immer öfter “freiwillige Leistungen“ ohne Rechtsanspruch etablieren, die nach Willkür verteilt werden und bei angeblich knappen Geldtöpfen dann doch wieder verweigert werden.

Lesen Sie mehr dazu im APPELL an die Länder, für Gerechtigkeit, gegen Benachteiligung durch Ökonomisierung, einem Offenen Brief vom 23. August 2007 der Bürgerinitiative „Daheim statt Heim“ an die Bundesländer, der bisher von den meisten Ländern unbeantwortet blieb.

Im Oktober 2007 entstanden folgende drei Artikel, eine Trilogie der Hilfeverweigerung:

1. "Fonds Soziales Wien - FSW": Schubumkehr - "Ab ins Heim?" (PDF) (DOC)
    In welche Richtung geht die österreichische Sozialpolitik? (BIZEPS-INFO)

2. Der Kampf um das "selbstbestimmte" Leben - im Bittstellertum (PDF) (DOC)
    Widersprüchliche Behindertenhilfe zwischen Rechtsanspruch und "Freiwilligen Leistungen" BIZEPS-INFO)

3. Der Kampf um das "teilhabende" Leben - in Bedrängnis (PDF) (DOC)
    Zweifelhafte Ökonomie nach dem Motto: Der Staat muss sparen, koste es was es wolle! BIZEPS-INFO)

Diese Gängelung behinderter Menschen mit "Kann-Leistungen" und Almosen ist eines der reichsten Staaten der Welt unwürdig! Es gibt genügend internationale, europäische und national normierte Rechte, denen sich die Sozialbürokratie Österreichs vehement verweigert! Österreich muss seinen Verpflichtungen nachkommen, da braucht es nicht erst des "Rechts auf Pflege" in der Verfassung! Natürlich gut, wenn es darin verankert wäre aber dazu haben wir uns in diversen Chartas und internationalen Übereinkommen bereits verpflichtet!
Der immer wieder zu hörende Verweis auf Ökonomie, bedarfsdeckende Hilfen könnte sich der Staat nicht leisten, ist eine einzige Lächerlichkeit, zynisch und an Menschenverachtung nicht zu überbieten!
Denn, zahlen muss es immer irgend jemand: Betroffene mit einem Leben zweiter Klasse, pflegende Angehörige, welchen die "Lebensaufgabe" oft zur Lebens-"Aufgabe" wird, Betroffene und Angehörige mit völligem sozialem Abstieg, Benachteiligung, gesellschaftlicher Ausgrenzung, Einbuße von Lebensqualität bis hin zu Burn-Out, Verzweiflung und Suizid.

Obwohl “Persönliche Assistenz“ die weit effizientere Form personeller Hilfe darstellt, wird diese Leistungsform bei den Pflegedebatten völlig ausgeklammert. Lebensnotwendige Hilfe mit Wahlfreiheit und Selbstbestimmung wird verweigert. Menschen werden indirekt gezwungen, entgegen allen soziologischen Erkenntnissen, Freiheitsrechten und Benachteiligungsverboten, in Aussonderungsghettos zu leben, wo die Lebensperspektive auf Taschengeld und Grundversorgung reduziert wird – fast immer lebenslänglich!

Dieses Im-Stich-Lassen von schwerbehinderten Menschen, Unterlassung der Hilfeleistung, Fahrlässige Körperverletzung durch Hilfeverweigerung etc. die analog zum §§ 82, 87 bis 89 und §§ 92 bis 95 StGB gemeinhin als strafbare Handlungen gegen Leib und Leben gelten sollten, würden sie nicht im Rahmen der Staatsräson mit advokatischen Winkelzügen und Duldung und Deckung bis zu den Höchstgerichten ausgeübt!

Im Sommer 2006 wurde der Pflegenotstand verleugnet, bis heute wird ein politischer Schaukampf auf völlig falscher Ebene geführt und die Bevölkerung hinters Licht geführt!


Text: Josef Mayer & Gerhard Lichtenauer, 29.10.2007 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8325

"Fonds Soziales Wien - FSW": Schubumkehr - "Ab ins Heim?"

In welche Richtung geht die österreichische Sozialpolitik?

Betroffene werden ja als Kunden im Sozialbereich bezeichnet.

"Der Kunde ist König": Ist das wirklich so, oder wird da etwa für einige aufmüpfige Betroffene aus der Selbstbestimmt-Leben- Bewegung ein latentes Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, um sie mundtot zu machen, da sie ja auf Hilfe und Geldleistungen angewiesen sind, um effektiv zu arbeiten und ein menschenwürdiges Dasein zu führen?

Durch "freiwillige Leistungen", Pilotversuche, Einzelfalllösungen, Härtefall-Sonderförderung, wie auch immer diese Leistungen an eine beschränkte Personengruppe genannt werden, engagierte behinderte Menschen von Geldleistung und Hilfe abhängig zu machen, sie dann wieder im Ungewissen zu lassen, ob sie die nötige Hilfe weiter in dieser Form bekommen, ist mehrfach zu verurteilen, da ja dies scheinbar Taktik ist, um die Behindertenbewegung nach der Devise "divide et impera" [(zer)teile und (be)herrsche] zu zersplittern und sie in "Ohnmacht" zu halten.

Bei manchen Behindertenorganisationen und Vertretungen wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass einige Interessenvertretungen vom Staat zumindest neutralisiert und homogenisiert worden sind, gezähmt und mundtot gemacht und mit Geld und Projekten "zugeschüttet" wurden und werden. Man bemerke, wie Neid und Missgunst provoziert werden, nicht nur unter den Betroffenen selbst, sondern auch seitens einer immer größer werdenden, verarmenden Bevölkerungsschicht in einer der reichsten Städte und einem der reichsten Länder der Welt.

Der Unterschied zu früher ist, …

dass nun behinderte Personen und Organisationen ins System eingebunden sind, sie erfahren haben, wie viele Geldmittel für diverse Projekte (auch Heime und Tagesstätten) zur Verfügung stehen und nun auch einen Anteil am großen "Sozialkuchen" haben wollen. Bei manchen ist die Devise, sich anzupassen, denn sonst wird vermutlich der Geldhahn abgedreht. Man hat aber vergessen, dass unser Sozialsystem ohne ehrenamtliche Aktivisten zusammenbrechen würde. Man fördert seitens der politisch Verantwortlichen mit ihrem derzeitigen Kurs eine weitere Eskalation und Unzufriedenheit.

Es ist schwer festzustellen, welche Kosten beim FSW für Verwaltung, Miete und Angestellten anfallen, wie viele Mittel in Heime und andere stationäre Wohneinrichtungen, auch in Tagesstätten fließen, und wie viel Geld, sicherlich nur ein Bruchteil der übrigen Mittel, direkt für Betroffene, die sich ihre Hilfe selbst organisieren, aufgewendet wird.

Das Rad zurückdrehen?

Momentan gibt es von der Politik Anzeichen, wieder einen Schwenk in Richtung "Ab ins Heim" - statt "menschenwürdig daheim". Die neuen Förderrichtlinien zur so genannten "24-Stunden-Betreuung" haben keine essenzielle Verbesserung für Betroffene gebracht. Sozialminister Buchinger möchte zukünftig nur den Ausbau von Sachleistungen favorisieren, dies sogar zu Lasten bisheriger Geldleistungen. Er schlug vor, "die Valorisierung beim Pflegegeld unterhalb der Inflationsgrenze zu lassen" und jenen Betrag, den man sich dadurch erspare, in den Ausbau von Sachleistungen zu investieren.

Manche Landespolitiker träumen vielleicht sogar schon vom Ende der Ambulantisierung des Pflegebereiches. So gab es am 16.9.07 auf einem regionalen TV-Sender im oö. Innviertel einen Bericht aus Braunau über den "erfolgreichen Ausbau des Pflegeheimes zu einem Fünf-Sterne-Haus".

Noch viele Pflegeheimplätze nötig?

Dabei wurde betont, dass noch viele Pflegeheimplätze nötig seien, insbesondere dann, wenn die Amnestieregelung ausläuft. Dies sagte Oberösterreichs Landesrat Josef Ackerl (SPÖ), der in einer Presseaussendung vom 12.4.07 auch keine Zweifel lässt: "Jenen, die tatsächlich einer Rund-um-die-Uhr-Pflege bedürfen, kann als einzig sozial gerechte, für alle leistbare legale Alternative nur ein Platz im Alten- und Pflegeheim angeboten werden." Weht so der Wind?

Seit dem Frühjahr 2006 läuft ein Modellprojekt - Wiener Assistenzmodell: Die Stadt Wien will mit etwa 20 behinderten Menschen mit hohem Assistenzbedarf Erfahrungen sammeln. Diese erhalten vom Fonds Soziales Wien Geldleistungen für bedarfsgerechte Persönliche Assistenz. Der Versuch ist mit 31. März 2008 befristet. Die Fortführung ist völlig ungewiss. Wird die Wiener SPÖ behinderte Menschen im Stich lassen?

Drei Jahre FSW

Die Stadt Wien hat vor drei Jahren den Fonds Soziales Wien (FSW) gegründet - die MA 12 wurde aufgelöst. Der FSW ist nun stattdessen der private Sozialträger der Stadt Wien. Untergeordnet der MA 15, zuständig für Gesundheit und Soziales. Sozial- und Gesundheitsstadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) hat das größte Budget aller Stadträte in Wien zu verwalten.

Das Sozialhilfebudget

Das Sozialhilfebudget der Stadt Wien wurde 2007 um eine Million Euro (um nicht einmal 0,4 %) auf 253,6 Millionen Euro erhöht, gleichzeitig wurde im Wiener Landtag der Mietenselbstbehalt um 25 Euro, von 68 auf 93 Euro pro Monat erhöht, obwohl dies eine äußerst widersprüchliche Sozialpolitik darstellt. Dies bedeutet vor allem für die rund 8.000 Wiener MindestpensionistInnen und AusgleichszulagenbezieherInnen, darunter auch viele behinderte Menschen, einen Realeinkommensverlust von 300 Euro im Jahr. Das Land Wien spart dadurch mehr als zwei Millionen Euro im Jahr an sozialen Geldleistungen auf Kosten dieser Bevölkerungsgruppe.

Das Budget des FSW unter Führung von Peter Hacker, ehemaliger Drogenkoordinator der Stadt Wien, beträgt für 2007 inzwischen mehr als 770 Millionen Euro. Dies ist die Privatisierung im Wiener Sozialbereich, wobei dies zwar juristisch Ausgliederung genannt wird, da ja auch vorher private Vereine für die Stadt Wien Leistungen erbracht haben, jedoch kommt es bei diesem Ausmaß einer Privatisierung gleich. Anzumerken ist noch, dass die SPÖ in Wien die absolute Mehrheit hat, im Allgemeinen die SPÖ gegen Privatisierungen eintritt und eingetreten ist.

Ein Fonds, wie der Name schon sagt, kann von verschiedenen Geldquellen "gespeist" werden, ist begrenzt und kann theoretisch auch in Konkurs gehen.

Warum hat die Stadt Wien diesen Sozial-Fonds gegründet?

Folgende Gründe könnten eine Rolle gespielt haben:

1. "Freiwillige Leistungen" (Kann-Bestimmungen) werden vom FSW ohne Angabe von Gründen abgelehnt, ohne Information, dass sehr wohl ein Einspruchsrecht besteht. Man muss sich an die MA 15 wenden, um einen Bescheid zu erhalten. Es kommt auch vor, dass Leistungen abgelehnt werden, obwohl ein Rechtsanspruch im Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) und Wiener Behindertenhilfegesetz WBHG - seit 1966(!) - besteht. Betroffene Menschen müssen den "Ansprechpartner" wechseln (MA statt FSW), um einen (begründeten) Bescheid zu erhalten. Vernebelung, Verwirrung stiften und Abschreckung sind Variabeln, die bei einem Antrag auf Bescheid durch die derzeitige Regelung vermehrt bei der Entscheidung ins Gewicht fallen. Denn gerade von dieser Bevölkerungsgruppe wird am wenigsten Widerstand erwartet.

2. KEINE Kontrollmöglichkeit für den Wiener Gemeinde- und Landtag (vor allem der Opposition). Geldflüsse sind noch schwerer, wenn überhaupt, zu kontrollieren.

3. Risikominimierung im Falle von Haftungsansprüchen im juristischen Sinne, z. B. Personenschäden in einer FSW-Einrichtung, verursacht durch vom Träger zu verantwortende Strukturmängel.

4. Risikominimierung der politischen Verantwortlichkeit, z. B. wenn ein unsozialer Sparkurs durchgezogen wird.

5. Aufbau einer effizienten Verwaltung auf privatdienstrechtlicher Basis im Sozialbereich. Jedoch ist dies fraglich, wenn die internen Rahmenbedingungen zu einer hohen Fluktuation führen und so die Wartezeiten, trotz mehr Personals, für die Betroffenen immer größer werden.


Text: Gerhard Lichtenauer & Josef Mayer , 7.11.2007 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8338

Der Kampf um das "selbstbestimmte" Leben - im Bittstellertum

Widersprüchliche Behindertenhilfe zwischen Rechtsanspruch und "Freiwilligen Leistungen"

Am Beispiel des "Fonds Soziales Wien - FSW" wird die Frage beleuchtet: In welche Richtung geht die österreichische Sozialpolitik?

Welche Beweggründe zur "Auslagerung des Sozialwesens" der Stadt Wien auch immer überwiegen mögen, ein selbstbestimmtes Leben behinderter und sozial schwacher Menschen soll durch "Kann-Leistungen" im Bittstellertum gehalten werden.

Wie der FSW die Behindertenhilfe handhabt

Wie der FSW die Behindertenhilfe handhabt, wird aus folgendem Fall - Ablehnung der EAMP - ersichtlich: Seit Jahren bietet der FSW die Erhöhte Ambulante Monatspauschale (EAMP) an. Die EAMP soll behinderten Menschen ab der Pflegestufe 5 (fallweise wurde die EAMP auch ab der Pflegestufe 3 gewährt) unbürokratisch den Zukauf von informeller Hilfe ermöglichen, möglichst aus dem persönlichen Umfeld, um so Hilfe zur Sicherung der Lebensqualität zu erlangen, da ja das Pflegegeld bei weitem nicht mehr ausreicht.

Der FSW hat die EAMP auch auf seiner Homepage beworben

Ein Betroffener (Pflegestufe 5) ist von einem Bekannten (Pflegestufe 4) von dieser Möglichkeit, die Leistung zu beziehen, informiert worden. Lange Zeit war so was ein Geheimtipp in der Szene. Nach Vorgesprächen mit dem FSW und BIZEPS stellte er Ende Mai 2007 einen Antrag. Der Antrag wurde Anfang August 2007 mit der Begründung abgelehnt, dass die EAMP eine freiwillige Leistung des Sozialträgers der Stadt Wien ist, diese Leistung nicht unbegrenzt zur Verfügung stehe und die maximale Zahl der NutzerInnen inzwischen erreicht sei.

Die EAMP wird vom FSW als "freiwillige" Leistung in dieser Form seit Jahren angeboten und von nicht einmal 100 Personen in Anspruch genommen. Mit 31. März 2008 soll diese Geldleistung, auch für derzeitige Unterstützungsbezieher, mit Verweis auf die "Freiwilligkeit" dieser wieder eingestellt werden.

Unzulässige Willkür?

Seitens des FSW wurde mitgeteilt, dass alle Anträge für die EAMP ab April 2007 mit oben genannter Begründung abgelehnt wurden. Jedoch wurde bekannt, dass erst kürzlich wieder ein Antrag bewilligt worden sei. Unter dem Deckmantel angeblich freiwilliger Leistungen handelt der Sozialhilfeträger scheinbar nach unzulässiger Willkür.

Verfassungswidrige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots?

Diese Ablehnung mit dem alleinigen Argument zu gering budgetierter Mittel und nicht mit sachlichen Kriterien zur Einschränkung des Nutzerkreises dürfte eine verfassungswidrige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots sein.

Taktisches Verwirrspiel um die Rechtsmittel!

Das Ablehnungsschreiben des FSW enthielt keinen Rechtsmittelhinweis. Der FSW handelte damit gemäß Wiener Behindertenhilfegesetz - WBHG § 45 Absatz 2 - rechtswidrig. Bei Entscheidungen wäre auf das Rechtsmittel hinzuweisen gewesen, die Erlassung eines Bescheides beim Magistrat der Stadt Wien beantragen zu können, um den Rechtsweg zu eröffnen.

Erst aufgrund eines schriftlichen Einspruches des Antragstellers wurde ein Bescheid von der MA 15 ausgestellt. Die Behörde sagte nun per Bescheid, dass über den Antrag auf Assistenzpauschale - angeblich mangels Rechtsgrundlage - kein Bescheid erstellt würde. Es wurde nun aber die Berufungsmöglichkeit bei der nächsten Instanz eröffnet und es konnte gegen die Ablehnung der EAMP Berufung eingelegt werden.

Freiwillige Leistung oder Rechtsanspruch?

In der Berufung vom 15. September 2007 (PDF) wurde der Rechtsanspruch auf "Persönliche Hilfe" zur Führung eines menschenwürdigen Lebens eingefordert, der sich auf das Wiener Behindertenhilfegesetz - WBHG § 3 (1) 5 - stützt. Grundsätzlich hat die Behindertenhilfe jenen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, die dazu der Hilfe bedürfen.

Argumentiert wurde weiters mit dem Benachteiligungsverbot des Art.7 der Bundesverfassung, welches eine "Abschiebung" in aussondernde stationäre Einrichtungen verbiete und auch mit der unzureichenden Höhe des Pflegegeldes, welches soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern können sollte, wie es laut § 1 BPGG normiert wäre. Bei sozialer Bedürftigkeit bestehe zusätzlich Rechtsanspruch auf Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz, was in der Berufung jedoch nicht angeführt wurde.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) stellte fest, dass die MA 15 den Antrag sehr wohl hätte bescheidmäßig absprechen müssen. Die Rechtsgrundlage bestand im Einspruch gegen die Entscheidung des FSW. Der MA 15 - "Bescheid, keinen Bescheid auszustellen" wurde vom UVS per Berufungsbescheid vom 17.10.2007 (PDF) als rechtswidrig aufgehoben.

Der Magistrat der Stadt Wien kann sich nun nicht mehr um eine fundierte Entscheidung drücken, ob aufgrund des Rechtsanspruches im WBHG auf "Persönliche Hilfe" und andere Maßnahmen, die laut § 3 Absatz 2 eindeutig dem individuellen Hilfebedarf Rechnung zu tragen haben und auf einen bestmöglichen Erfolg abzielen, bedarfsdeckende Unterstützungen für Assistenzleistungen zu gewähren sind. Das Verfahren ist im Laufen.

Zu unrecht vorenthaltene Hilfen?

Es erhebt sich die Frage, wie vielen behinderten Menschen durch den FSW und die MA 15 der Rechtsweg zur Erlangung von Hilfeleistungen bisher verwehrt wurde und wie viele zustehende Leistungen damit über Jahre den Menschen mit Hilfebedarf - mit dem Argument der Freiwilligkeit - zu unrecht verweigert wurden!

Effiziente Mittelverwendung?

Die beanstandete Ablehnung von Hilfe zur Sicherung der Lebensqualität widerspricht dem allem Handeln der öffentlichen Hand zugrunde zu legenden Prinzip der effizienten und sparsamen Mittelverwendung. Es sei darauf verwiesen, dass offizielle Hilfsdienste in Wien durchschnittlich 26 Euro Stundensatz verrechnen, das Pflegegeld jedoch nur einige Euro pro Stunde des mit der Pflegegeldeinstufung zuerkannten Hilfebedarfs beträgt! Die Inanspruchnahme von Sachleistungen z.B. durch die, mit Landespflegezuschüssen subventionierten Dienstleister, würde ein Vielfaches der Kosten der EAMP betragen.

Grundsatz "ambulant vor stationär"?

Der Tagessatz eines Heimplatzes beträgt in Wien im Schnitt - meiner Information nach - 168 Euro (monatlich 5.110 Euro), der Tagsatz für Tagesbetreuungsstätten (8 Stunden, wochentags) beträgt über 80 Euro (exklusive Verpflegung und Fahrtendienst), also monatlich über 1.640 Euro (für nur 22 % von 730 Stunden pro Monat).

Die Konsequenz der Verweigerung von Zuschüssen für selbst organisierte, unbürokratische Hilfen zur Alltagsbewältigung stellt einen indirekten Zwang dar, diese viel teureren Alternativen in Anspruch nehmen zu müssen, wobei der "öffentlichen Hand" dadurch weit höhere Kosten entstehen. Genau das Gegenteil, dass die Unterbringung in Heimen ökonomischer wäre, wird immer wieder fälschlich angeführt!

Armutszeugnis des FSW

Der Hinweis des Sozialträgers, dass diese Leistung (EAMP) nicht unbegrenzt zur Verfügung stehe, ist ein Armutszeugnis des FSW, der für das Land Wien als privater Träger die Aufgabe der Behindertenhilfe übernommen hat, Heime, aber auch soziale Dienste überproportional fördert und offenbar für bedürfnisorientierte Hilfen nicht ausreichende Mittel zur Verfügung hat.

Neue Zuständigkeit: MA 40

Seit 1. Oktober 2007 wurde seitens der Stadt Wien unter Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) im Rahmen einer Verwaltungsreform die Magistratsabteilung 40 "Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht" mit sozialen Aufgaben betraut, die bisher als MA 15A bei der MA15 angesiedelt waren. Bei der MA 15 verbleibt das Gesundheitswesen.

Zur Erinnerung: 2004 wurden die MA 12 (Soziales) und die MA 47 (Pflege und Betreuung), unter Vizebürgermeisterin Grete Laska (SPÖ) im Zuge einer Sozialreform zur MA 15A verschmolzen und in die MA 15 (Gesundheitswesen), nun "Gesundheit und Soziales" unter Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann (SPÖ) eingegliedert. Gleichzeitig wurde der Fonds Soziales Wien gegründet, der als privatrechtlicher Träger die Sozialaufgaben der Stadt Wien übernommen hat.

Ist es in den übrigen Bundesländern besser?

In den anderen Bundesländern gibt es zwar vereinzelt Ansätze zu Assistenzmodellen, der Trend, neue Heime zu errichten ist jedoch ungebrochen. Behinderte und alte Menschen von der Gesellschaft auszugrenzen, scheint von der Politik wieder vermehrt aufgegriffen zu werden. In modernem Gewand werden veraltete Konzepte auf Kosten der Humanität fortgesetzt. Unter dem Deckmantel angeblicher Wirtschaftlichkeit werden unangenehme Konfrontationen der Spaß-Gesellschaft mit dieser immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe vermieden.


Text: Gerhard Lichtenauer & Josef Mayer , 11.11.2007 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8347

Der Kampf um das "teilhabende" Leben - in Bedrängnis

Zweifelhafte Ökonomie nach dem Motto: Der Staat muss sparen, koste es was es wolle!

Stagnation in der Behindertenpolitik über viele Jahre, zuletzt auch eingeleitete Rückschritte und große Unsicherheiten über den weiteren Kurs auf Bundes- und Länderebene, lösen bei Menschen mit Behinderung große Befürchtungen und Zukunftsängste aus. Wird eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, weiterhin einem vorgetäuschten Wirtschaftlichkeitsdenken unterworfen?

Laut Behindertenhilfe- und Sozialhilfegesetzen hätte jeder Mensch in Österreich Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Leben, laut Verfassung sogar das Recht darauf, nicht benachteiligt zu werden. Es gibt ein großes Verwirrspiel, auf welche Hilfen behinderte Menschen denn nun konkrete Ansprüche hätten. Es herrscht auch die Meinung vor, dass z.B. ein Grundrecht auf Pflege und Menschenwürde erst in der Verfassung verankert werden müsste, da ansonsten die Hilfen für Menschen mit Behinderung immer nur auf Almosen beruhen und am Rande der Existenzberechtigung stattfinden würden.

Gibt es Bestrebungen, bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, das Rad zurückzudrehen? Heißt es für behinderte Menschen weiterhin: Bittstellertum, Befürsorgung und Fremdbestimmung oder gar wieder "Ab ins Heim"?

Hilfe oder Verwertung?

Wollen wir Menschen mit Hilfebedarf und ihren berechtigten Bedürfnissen in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellen oder ihr Angewiesensein auf Unterstützung, für eigene Zwecke missbrauchen?

Die Versuchung der politischen Entscheidungsträger und deren Ratgeber, sowie von Leistungsanbietern lautet: Ausnützen für Gewinn- und Marktanteile am boomenden Pflegemarkt, Absicherung und Festigung des eigenen Status als Wohltäter für gesellschaftliche Anerkennung und politische Profilierung, für Arbeitsmarkt-Kosmetik oder für Staatshaushalts-Konsolidierung zu Lasten der schwächsten und abhängigsten Minderheit. Letztlich geht es nur um Macht, nach dem Motto "wer zahlt, schafft an"!

Obwohl "Persönliche Assistenz" in Reinkultur eindeutig die effizienteste Form der Hilfe, mit den besten volkswirtschaftlichen und humanitären Auswirkungen ist, hat dieses Modell, durch seine absolute Dezentralisierung und Vermeidung jeglicher unnötiger Overheadkosten, wenig Attraktivität für all jene Trittbrettfahrer, die "mitnaschen" möchten.

Bedarfsgerechte Hilfe?

Das Hauptproblem des österreichische Pflegesystems ist, dass Hilfe in zu geringem Maß bei den Betroffenen in der Weise ankommt, wie sie tatsächlich benötigt wird. Der größte Teil der Geldmittel, die für Eingliederung und selbstbestimmte Teilhabe gedacht wären, fließt in ein institutionelles System der Segregation und in ein bevormundendes Quasi-Monopol der "anerkannten" ambulanten Dienstleister.

Betroffene können nicht über Tagesabläufe bestimmen, ihre pflegenden Personen nicht aussuchen. Im ambulanten und mobilen Bereich gibt es zwar eine Vielzahl verschiedener Dienste, deren Befugnisse haben aber wenig Bezug zur Alltagspraxis. Die gesamte Organisation der etablierten Anbieter von Heimhilfen, Betreuungs- und Pflegediensten entspricht nicht den Bedürfnissen von Menschen mit erhöhtem Hilfe- und Assistenzbedarf im alltäglichen Leben. Die Selbstorganisation informeller Hilfe sowie von "Persönlicher Assistenz" auf Grundlage bedarfsdeckender Geldleistungen wäre eine effizientere und bedürfnisgerechtere Form der Hilfe - wenn wir das wollen!

Benachteiligungsverbot

Die Bundesverfassung, B-VG, Art. 7, Abs. 1 sieht eine gleichberechtigte und benachteiligungsfreie Teilhabe behinderter Menschen an unserer Gesellschaft vor. Dort heißt es seit 10 Jahren: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten." Vermutlich ist dieses Benachteiligungsverbot die am meisten ignorierte Bestimmung unseres Grundrechtskatalogs. Nach 10 Jahren ist es an der Zeit, diesen Paragraphen zum Leben zu erwecken!

Pflegegeld reicht lange nicht mehr aus

Das Bundespflegegeld ist, obwohl laut §1 BPGG vom Gesetzgeber ursprünglich anders vorgesehen ("soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern"), inzwischen durch die permanente Nichtvalorisierung sowie aufgrund enormer Preissteigerungen bei Hilfsdiensten zu einem immer geringeren Zuschuss für pflege- und behinderungsbedingte Mehraufwendungen verkommen. Für behinderte Menschen ist es schon lange nicht ausreichend, um sich die benötigten Hilfen anzukaufen.

Dies kritisierte kürzlich auch der Rechnungshof: "Nur zwischen neun und 26 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten werden durch das Bundes-Pflegegeld abgedeckt", berichtete "Der Standard". Die maßlose Ungerechtigkeit daran ist, dass das System der "Heime" und auch einiger mobiler und ambulanter Dienstleister mit Landespflegezuschüssen und Subventionen kostendeckend versorgt wird, der absolut größte und effizienteste Pflegedienst - das informelle Hilfesystem - jedoch ausgehungert, ausgebeutet und verhöhnt wird.

Persönliches Budget für individuell bedarfsdeckende Assistenzleistungen

Die unbürokratische Art selbst zu organisierender informeller Hilfen bzw. "Persönlicher Assistenz" nach dem Arbeitgebermodell, ist für die meisten Menschen mit Behinderung die beste Möglichkeit, ein menschenwürdiges Wohnen in selbst gewählter Form, mit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung, im privaten Rahmen durch bedarfsorientierte Hilfen führen zu können.

Nationale und internationale Erfahrungen

haben hinlänglich bestätigt, dass Hilfe nach den Grundzügen "persönlicher Hilfe (Assistenz)" mit bedarfsdeckenden "Geldleistungen" (anstatt von Sachleistungen) nicht nur die optimalste Unterstützung darstellt, um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken, sondern auch, dass es sich damit um eine wesentlich effizientere und menschenwürdigere Form handelt, als Menschen in (Aus-)Sonder(-ungs)-Anstalten abzuschieben und zu "befürsorgen".

Die österreichische Bürgerinitiative "Daheim statt Heim" tritt für ein Assistenzleistungsgesetz nach schwedischem Vorbild ein. Das "Persönliche Budget", wie es derzeit in Deutschland eingeführt wird, sollte auch in Österreich der nächste Schritt zur Lösung des Pflegenotstandes und Politiknotstandes sein.

UN-Konvention - Zeitgemäße Behindertenhilfe

Diese nötige zeitgemäße Neuausrichtung der Behindertenhilfe wird auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (unterzeichnet im März 2007) klargestellt und bald auch international verbindlich. In Artikel 19 dieses Übereinkommens ist normiert, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben".

Also keine Heime und mehr Unterstützung in der selbst gewählten Wohnform. Konkret ist gefordert: "… Zugang zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in und der Teilhabe an der Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist." Jeder Betroffene soll auswählen können, welche Form der Unterstützung die geeignetste für ihn ist.

Raus aus dem sozialen Eck!

Ein auf Teilhabe-Förderung und Nachhaltigkeit auszulegendes Hilfesystem darf bei langfristigem Pflege- und Assistenzbedarf nicht auf Sozialhilfe bei unterstem Notstandsniveau basieren, welche nur zur Überbrückung kurzfristiger Notlagen konzipiert ist.

Bedarfsgerechte Pflege und Assistenz ist Menschenrecht!

Die Verweigerung bedürfnisgerechter und bedarfsdeckender Unterstützung von Hilfe- und Assistenzleistungen für behinderte Menschen widerspricht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nicht nur in der Feststellung von Gleichheit und Brüderlichkeit aller Menschen, sondern auch in der Aussage über Begabung mit Vernunft und Gewissen, da heißt es in Artikel 1: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen."